Sprachkurs und Steuern
Sprachkurse von der Steuer absetzen?
Wie den Sprachkurs finanzieren, wenn weder eine Unterstützung vom Arbeitgeber noch von staatlicher Seite möglich ist? Es kann außerdem noch die Möglichkeit bestehen, die Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.
Die wenigsten Arbeitgeber finanzieren ihren Angestellten einen Sprachkurs. Der Sprachkursteilnehmer kann somit also keine Bescheinigung vom Arbeitgeber beim Finanzamt vorlegen, die eine Kursteilnahme begründet – so wie im Fall von Business- oder Handelssprachkursen.
In dieser Situation sollte der Teilnehmer schon vorab mit dem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater prüfen, ob die Kosten für den Sprachkurs möglicherweise ganz oder zumindest teilweise als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind.
Sprachkurs und Steuer – was muss der Kursteilnehmer bedenken?
Zur steuerlichen Absetzung sollte der Kursteilnehmer eine detaillierte Aufstellung der Kosten für den Sprachkurs bei der Sprachschule anfordern. Doch auch in diesem Fall der Kostenminderung muss aus der Bescheinigung des Sprachkurses eindeutig die berufliche Begründung des Kursbesuches ersichtlich sein: Fortbildung im derzeitigen Beruf und / oder Verbesserung der beruflichen Aufstiegschancen.
Zudem ist zu berücksichtigen und bei der Steuer anzugeben, ob der Arbeitgeber den Kursteilnehmer bei den anfallenden Kosten für den Sprachkurs ganz oder teilweise unterstützt.
Absetzbarkeit und Umfang der bei der Steuer abzusetzenden Kosten können also je nach Bedingungen und Voraussetzungen von Sprachkurs und Teilnehmer sehr unterschiedlich sein. Die Kosten für einen Sprachkurs sollten aber in jedem Fall als ‚Werbungskosten‘ und nicht als ‚Sonderausgaben‘ bei der Steuer angegeben werden, um eine effektive steuerliche Absetzbarkeit zu erreichen.
